Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bitte lesen Sie die AGB ganz genau durch!
§1 Geltungsbereich
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit "Filmproduktion Spanring". Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per E-Mail zu. Fremde Bedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
§2 Vertragsabschluss
Auf Basis einer schriftlichen, telefonischen oder online gestellten Anfrage erstellt Filmproduktion Spanring ein schriftliches Angebot zur Erbringung der gewünschten Dienstleitungen. Angebote sind immer unverbindlich und kostenlos.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande, die entweder per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen kann. Ab dieser ist die Buchung des vereinbarten Termins verbindlich.
§3 Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen
Sollte das gelieferte Endprodukt beschädigt sein, bietet Filmproduktion Spanring kostenlosen Ersatz.
Das Endprodukt wird nach branchenüblichen Standards (Full-HD) produziert und auf hochwertigen USB-Sticks bzw. DVD Rohlingen (Mpeg 2) geliefert. Filmproduktion Spanring testet die Medien auf handelsüblichen Set-Top-Playern, TV's bzw. PC’s, die Kompatibilität mit allen Wiedergabegeräten, insbesondere jenem des Auftraggebers, kann aber nicht garantiert werden. Für eventuelle Schäden an Abspielgeräten übernimmt der Filmproduktion Spanring keine Haftung.
Filmproduktion Spanring ist bemüht, alle vereinbarten Szenen vollständig zu dokumentieren und ein hochwertiges Endprodukt zu liefern. Sollte das Endprodukt dem Auftraggeber jedoch nicht gefallen, ist eine kostenlose Nachbesserung ausgeschlossen.
Filmproduktion Spanring haftet nicht für Videomaterialien und Speichermedien, welche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
Die Haftung ist grundsätzlich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
§4 Zahlung
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung auf das beauftragte Auftragsvolumen zu leisten, der Restbetrag ist bei Lieferung des Endproduktes fällig.
Wird der Auftrag vom Auftraggeber storniert, sind folgende Entschädigungen zu leisten:
10- 5 Wochen vor dem ersten Drehtermin 30 % des Gesamtbetrages
bis 7 Tage vor Dreh: 50% des Gesamtbetrages
weniger als 7 Tage vor Dreh: 100% des Gesamtbetrages
Nach Fertigstellung der Arbeit muss das Produkt innerhalb von 3 - 5 Tagen abgeholt werden geschieht dies nicht wird das Produkt auf Kosten des Kunden verschickt.
§5 Zahlungsverzug
Zahlungen des Auftraggebers gelten als verspätet, wenn diese nicht innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungslegung erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt eine dem Aufwand angemessene Mahngebühr von 10 Euro zu beheben.
§6 Ausfall
Kann der Auftrag seitens Filmproduktion Spanring (aufgrund von Krankheit etc.) nicht erfüllt werden, wird der Auftrag storniert und die Anzahlung vollständig Rückerstattet. Der / Die Auftraggeber / in hat allerdings keinen Anspruch auf Schadensforderungen.
§7 Nutzungsrecht
Das Endprodukt bleibt bis zur Lieferung Eigentum von Filmproduktion Spanring. Durch die Lieferung und Begleichung aller Forderungen wird dem / der Auftraggeber / in das Bildrecht übertragen, dies gilt aber nicht bei öffentlichen Aufnahmen z.b.: Sportveranstaltungen / Konzerte.. In diesem besonderen Fall bleiben die Vermarktungsrechte und das Urheberrecht bei Filmproduktion Spanring.
Filmproduktion Spanring behalten sich das Recht vor, das Material zu Präsentationszwecke zu nutzen bzw. anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen.
Der nächste Punkt betrifft nur Vereine:
Des weiteren behaltet sich Filmproduktion Spanring das Recht das Filmmaterial bzw. die fertige DVD auch an Gegner eines Vereins weiterzugeben.
Dazu gehört auch das Recht , Zusammenfassungen des Spiels auf Sozialen Netzwerken wie z.b.: Youtube etc. zu präsentieren.
Das Produkt ist vom Auftraggeber / in nur zu privaten Zwecken zu verwenden. Der Auftraggeber ist für den Inhalt des Endproduktes ausschließlich verantwortlich.
§8 Verpflichtungen & Rechte Dritter
Bei einer Hochzeit arbeitet Filmproduktion Spanring ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags, welcher die filmische Dokumentation der Hochzeit umfasst. Es wird ausschließlich für den / die Auftraggeber/in gearbeitet. Der / Die Auftraggeber/in ist verpflichtet, Personenrechte und Drehgenehmigungen für die vereinbarten Drehorte einzuholen und hat sicherzustellen, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
Filmproduktion Spanring ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen, und haften nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der / Die Auftraggeber / in trägt sämtliche Kosten für die Rechte und deren Verwendung.
Für jegliches Bild-, Foto-, Video-, Ton- und Musik-Material, das vom Auftraggeber / in Filmproduktion Spanring für die Verwendung im Endprodukt zur Verfügung gestellt wird, übernimmt der / die Auftraggeber/in die Einholung bzw. Abklärung der Nutzungsrechte.
§9 Unterstützung & Datenschutz
Filmproduktion Spanring wird die Interessen des / der Auftraggebers/in nach besten Kräften wahrnehmen. Der / Die Auftraggeber/in seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Filmproduktion Spanring alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrags benötigten Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen. Sowohl Filmproduktion Spanring als auch der / die Auftraggeber/in verpflichten sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, alle Informationen, die sich aus der Vertragsabwicklung ergeben, als vertraulich zu behandeln.
§10 Rücktrittvorbehalt
Modifiziert der / die Auftraggeber/in seine/ihre Wünsche in einem erheblichem Ausmaß nach Vertragsabschluss, oder werden unsachgemäße Aussagen über Filmproduktion Spanring geäußert. So behaltet sich Filmproduktion Spanring das Recht vor unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten und das Aufgezeichnete Material unbearbeitet abzuliefern. In diesem Fall werden wegen Vertragsbruch eine Gebühr von € 40.- in Rechnung gestellt und eventuelle zivil rechtliche Ansprüche geprüft. Es kann dann kein Rechtsanspruch gegenüber Filmproduktion Spanring geltend gemacht werden!
§11 Lieferzeiten
Lieferungen des Produkts können je nach Aufwand variieren. Die max. Lieferzeit ist jedoch 30.Tage nach Bestellung. Sind die 30 Tage abgelaufen kann der / die Auftraggeber/in erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung rechtlicher Schritte berechtigt.
§12 Unterschrift
Der / Die Auftraggeber/in erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift, das er/sie mit sämtlichen Bedingungen von Filmproduktion Spanring einverstanden ist. Sollte es im Nachhinein zu Unstimmigkeiten kommen, tritt § 10 in Kraft!
§13 Gerichtsstand
Bezirksgericht Liezen
Stand: 15.04.2022
Filmproduktion Spanring behält sich das Recht vor eventuelle Anpassungen der AGB durchzuführen.
Der jeweilige aktuelle Stand wird am Ende der AGB´s bekannt gegeben und ist bei einem Auftrag nach dem aktualisierten Datum gültig. Vor dem besagten Datum gelten die bis dahin gültigen AGB´s , bis zur Vertragserfüllung.